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Ersatzwehrdienst

Sie haben bei uns die Möglichkeit ihren Ersatzwehrdienst nach §13 a WPflG und §14 ZDG abzuleisten. Die gesetzliche Mindestverpflichtungszeit liegt momentan bei 6 Jahren. Der Vorteil besteht darin, daß Sie Ihren Beruf, ihre Ausbildung, oder ihr Studium wie gewohnt fortsetzten können und somit keine zeitlichen Verluste oder finanzielle Ausfälle haben.
Dafür sind folgende Leistungen von Ihnen zu erbringen:

  • Regelmäßige Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Durchführen von Sanitätsdiensten
  • Einsatzbereitschaft im Alarmfall

Zudem bieten wir die Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung in allen von uns vertretenen Fachgruppen. Alle unsere Helfer werden sanitätsdienstlich ausgebildet und können je nach Eignung und persönlichen Interessen z.B. zum Rettungssanitäter, Feldkoch, Gefahrguthelfer etc. ausgebildet werden. Die Kosten der Ausbildung tragen wir.

Bei Interesse freuen wir uns über eine e-Mail von Ihnen.