Sie haben bei uns die Möglichkeit ihren
Ersatzwehrdienst nach §13 a WPflG und §14 ZDG abzuleisten. Die
gesetzliche Mindestverpflichtungszeit liegt momentan bei 6 Jahren. Der
Vorteil besteht darin, daß Sie Ihren Beruf, ihre Ausbildung, oder ihr
Studium wie gewohnt fortsetzten können und somit keine zeitlichen
Verluste oder finanzielle Ausfälle haben.
Dafür sind folgende Leistungen von Ihnen zu erbringen:
- Regelmäßige Teilnahme an den Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen
- Durchführen von Sanitätsdiensten
- Einsatzbereitschaft im Alarmfall
Zudem bieten wir die Möglichkeit zur fachlichen
Weiterbildung in allen von uns vertretenen Fachgruppen. Alle unsere
Helfer werden sanitätsdienstlich ausgebildet und können je nach
Eignung und persönlichen Interessen z.B. zum Rettungssanitäter,
Feldkoch, Gefahrguthelfer etc. ausgebildet werden. Die Kosten der
Ausbildung tragen wir.